AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Unsere AGB

Allgemeines
Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle von uns oder von unseren Vertretern — auch im Namen oder für Rechnung eines Dritten — erbrachten Leistungen, Angebote oder uns erteilten Aufträge, soweit nicht schriftlich andere Bedingungen vereinbart wurden. Davon abweichende Bedingungen des Vertragspartners bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit unserer ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung. Sollte eine der nachstehenden Bedingungen unwirksam sein, so hat dies nicht die Unwirksamkeit der gesamten Geschäftsbedingungen zur Folge. Unsere Geschäftsbedingungen gelten nur im Geschäftsverkehr mit Unternehmern im Sinne von §14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlichrechtlichen Sondervermögen.

  1. Allgemeines
    Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle von uns oder von unseren Vertretern — auch im Namen oder für Rechnung eines Dritten — erbrachten Leistungen, Angebote oder uns erteilten Aufträge, soweit nicht schriftlich andere Bedingungen vereinbart wurden. Davon abweichende Bedingungen des Vertragspartners bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit unserer ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung. Sollte eine der nachstehenden Bedingungen unwirksam sein, so hat dies nicht die Unwirksamkeit der gesamten Geschäftsbedingungen zur Folge. Unsere Geschäftsbedingungen gelten nur im Geschäftsverkehr mit Unternehmern im Sinne von §14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlichrechtlichen Sondervermögen.

  2. Vertragsabschluss
    Unsere Angebote sind freibleibend. Verträge kommen mit Zugang unserer schriftlichen Auftragsbestätigung, spätestens mit Übergabe der Ware oder Erbringung der Leistung, zustande und stehen unter dem Vorbehalt der ordnungsgemäßen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Ohne unsere schriftliche Bestätigung haften wir nicht für Erklärungen unserer Beauftragten. Nebenabreden oder Ver- tragsänderungen haben nur Gültigkeit, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.

  3. Lieferung

    1. Mit der Produktion von Werbemitteln oder sonstigen Waren darf erst nach unserer ausdrücklichen schriftlichen Musterfreigabe begonnen werden. Herstellervermerke dürfen nur mit schriftlicher Einwilligung von uns an den bestellten Waren angebracht werden. Die bestellte Ware ist an die von uns angegebene Anschrift zu liefern.
    2. Die Versendungsgefahr trägt unser Vertragspartner. Lieferungen unserer Vertragspartner erfolgen frei Haus, unsere Lieferungen erfolgen ab Werk.
    3. Liefertermine sind von unseren Lieferanten unbedingt einzuhalten. Jede Überschreitung ist uns rechtzeitig schriftlich mitzuteilen. Die durch eine Verzögerung entstehenden Mehrkosten gehen zu Lasten des Vertragspartners.
    4. Die bei Auftragserteilung angegebene Auflagenmenge ist von unseren Lieferanten unbedingt einzuhalten. Mehr- oder Minderlieferungen werden von uns nicht akzeptiert, es sei denn, sie sind technisch unabdingbar, überschreiten einen Anteil von maximal 10% nicht und sind von uns schriftlich genehmigt. Ein Anspruch auf Mehrvergütung besteht nur unter den genannten Voraussetzungen im Umfang von bis zu 10%.
  4. Leistung, Vergütung

    1. Leistungen, die nicht ausdrücklich durch unser vereinbartes Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Das gilt insbesondere für alle unsere Nebenleistungen.
    2. Unsere Kostenvoranschläge sind unverbindlich. Ist abzusehen, dass die tatsächlichen Kosten unseren Kostenvoranschlag um mehr als 20% übersteigen, werden wir den Vertragspartner auf die höheren Kosten schriftlich hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Vertrags- partner genehmigt, wenn er nicht binnen drei Werktagen nach Erhalt dieses Hinweises schriftlich widerspricht.
    3. Für die Teilnahme an Präsentationen steht uns ein angemessenes Honorar für Personal- und Sachaufwand und Fremdleistungen zu. Erhal- ten wir nach der Präsentation keinen Auftrag, so bleiben alle Leistungen unser Eigentum. Der Kunde ist nicht berechtigt, diese Leistungen, insbe- sondere Präsentationsunterlagen. in welcher Form auch immer, zu nutzen.
    4. Die Vergütung unserer Leistungen ist bei Ablieferung fällig und ohne Abzug zahlbar. Unsere Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich Mehrwertsteuer zu zahlen sind.
    5. Wir können für alle Leistungen eine Vorauszahlung von bis zu 50% des Auftragswertes verlangen. Fremdkosten können vollständig als Vorauszahlung berechnet werden.
    6. Der Vertragspartner darf nur mit unbestrittenen und rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.
  5. Eigentums- und Nutzungsrecht, Schutzrechte Dritter

    1. Alle unsere Leistungen bleiben in unserem Eigentum. Der Vertrags- partner erwirbt durch Zahlung des Honorars nur das Recht der Nutzung einschließlich Vervielfältigung zum vereinbarten Zweck und im verein- barten Nutzungsumfang. Ohne anders lautende Vereinbarung mit uns darf der Vertragspartner unsere Leistungen nur selbst, ausschließlich in Deutschland und nur für die Dauer des Agenturvertrages nutzen.
    2. Für die Nutzung unserer Leistungen, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist unsere Zustimmung erforderlich, und es kann eine gesonderte, angemessene Vergütung verlangt werden.
    3. Der Lieferant von Waren und Dienstleistungen ist verpflichtet, uns von etwaigen Ansprüchen aus der Verletzung von Schutzrechten Dritter freizustellen und einen evtl. entstehenden Schaden zu ersetzen.
  6. Gewährleistungen und Haftung

    1. Für Mängel unserer Leistungen, die auf falsche oder unvollständige Angaben des Vertragspartners zurückzuführen sind, ist dieser allein verantwortlich. Der Vertragspartner stellt uns von allen diesbezüglichen Ansprüchen Dritter frei.
    2. Mit der Freigabe von unseren Entwürfen, Mustern, Reinausführungen oder Werkzeichnungen durch unseren Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung und Haftung für die Richtigkeit von Bild und Text.
    3. Unser Vertragspartner hat Mängel unserer Leistungen innerhalb von drei Werktagen schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Anderenfalls gelten unsere Leistungen als genehmigt. Im Falle berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht uns das Recht auf Nacherfüllung zu.
    4. Die Haftung der Agentur und der von uns eingesetzten Erfüllungshilfen für Fahrlässigkeit, sofern nicht eine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Kunden gegeben ist, wird ausgeschlossen.
    5. Wenn nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, übernehmen wir keine Rechtsprüfung für die von uns auftragsgemäß erstellten Texte, Gestaltungen und sonstigen Werbemaßnahmen. Für die Einhaltung der gesetzlichen, insbesondere wettbewerbsrechtlichen Vorschriften — einschließlich Genehmigungs- und Anmeldeverfahren sowie Gebührenvorschriften (z. B. GEMA) — bei der von uns durchgeführten Werbemaßnahme ist der Vertragspartner selbst verantwortlich und übernehmen wir keine Haftung.
  7. Geheimhaltung, Konkurrenzverbot

    1. Der Vertragspartner verpflichtet sich mit der Annahme unserer Unterlagen und Leistungen, unabhängig davon, ob diese Annahme im Rahmen einer Präsentation, zur Abgabe eines Angebots oder zur Ausführung eines Auftrages erfolgt, die ihm dazu erteilten Informationen und die ihm hierbei bekannt gewordenen Geschäftsvorgänge streng vertraulich zu behandeln, und zwar auch in der Zeit nach Beendigung des Auftrages. Er wird seine Mitarbeiter entsprechend verpflichten und dafür sorgen, dass Dritte keine Kenntnis von den vertraulichen Unterlagen und Vorgängen erhalten. Unsere Unterlagen sind ausschließlich zu dem vereinbarten Zweck zu verwenden und dürfen Dritten ohne unsere schriftliche Zustimmung nicht zugänglich gemacht werden.
    2. Ohne ausdrückliche entgegenstehende Vereinbarung sind wir berechtigt, für Konkurrenzunternehmen tätig zu werden, die gleiche oder ähnliche Produkte herstellen oder vertreiben.
  8. Kennzeichnung
    Wir sind berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf uns und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Vertragspartner dafür ein Entgeltanspruch zusteht. Wir haben das Recht, die durchgeführten Leistungen als Referenz und Eigenwerbung zu nutzen.

  9. Arbeitsunterlagen
    Die von uns gelieferten Arbeitsunterlagen sind sorgfältig zu behandeln und nach Ausführung des Auftrags ohne besondere Aufforderung unmittelbar an uns zurückzugeben. Digitale Vorlagen. Reinzeichnungen, Bilder, Entwürfe und sonstige Arbeitsunterlagen, die — wie Lithos, Klischees usw. — durch den Auftragnehmer zur Ausführung des Auftrages angefertigt worden sind, gehen bei ihrer Herstellung mit allen Rechten in unser Eigentum über, werden vom Auftragnehmer für uns verwahrt, dürfen nur auf Ausführung unseres Auftrages benutzt werden und sind bei Abforderung komplett auszuhändigen. Sämtliche Rechte im In- und Ausland an den ausgeführten Aufträgen, insbesondere bei Fotoaufnahmen, Skizzen und Reinzeichnungen gehen unbeschränkt auf uns über.

  10. Abtretung
    Abtretungen von Ansprüchen des Vertragspartners aus den zwischen uns abgeschlossenen Verträgen sind nur mit unserer schriftlichen Zustimmung zulässig, desgleichen die Erteilung von Unteraufträgen zur Ausführung eines Auftrages.

  11. Erfüllungsort und Gerichtsstand, Rechtswahl
    Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Seiten Göppingen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.